Sollten Sie eine ambulante Zusatzversicherung haben, können Sie die nicht vollständig erstatteten Kosten dort geltend machen.
Für Leistungen, welche nicht in der Honorarordnung der gesetzlichen Krankenkassen stehen (z.B. Impfungen oder Atteste), werden keinerlei Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen -
weder beim Wahlarzt noch beim Kassenvertragsarzt.